REG_2025_2645 · über die Erteilung von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 816/2006
Nationale Systeme zur Erteilung von Zwangslizenzen erstrecken sich nur auf das jeweilige nationale Hoheitsgebiet. Sie sollen den Bedürfnissen der Bevölkerung des die Zwangslizenz erteilenden Mitgliedstaats entsprechen und dem öffentlichen Interesse dieses Mitgliedstaats dienen. Dieser begrenzte räumliche Anwendungsbereich der nationalen Systeme zur Erteilung von Zwangslizenzen wird ergänzt durch die Tatsache, dass die Patentrechte in Bezug auf Erzeugnisse, die im Rahmen einer Zwangslizenz hergestellt werden, nicht erschöpfend sind. Folglich stellen diese Systeme zur Erteilung von Zwangslizenzen keine geeignete Lösung für grenzüberschreitende Herstellungsprozesse dar, und daher gibt es keinen funktionierenden Binnenmarkt für Erzeugnisse, die im Rahmen einer solchen Zwangslizenz hergestellt werden. Abgesehen davon, dass die Erteilung einer Vielzahl unterschiedlicher nationaler Zwangslizenzen ein bedeutendes Hindernis für die grenzüberschreitende Versorgung innerhalb des Binnenmarkts darstellt, birgt sie auch die Gefahr, dass die von den Mitgliedstaaten getroffenen Entscheidungen einander widersprechen oder nicht kohärent zueinander sind. Daher scheint der derzeitige Rahmen für die Erteilung von Zwangslizenzen unzureichend zu sein, um den realen Gegebenheiten des Binnenmarktes und den in ihm bestehenden grenzüberschreitenden Lieferketten gerecht zu werden. Aufgrund dieses suboptimalen Rahmens für die Erteilung von Zwangslizenzen ist die Union nicht in der Lage, im Fall einer Krise oder eines Notfalls, wenn andere Mittel als eine unionsweite Zwangslizenz, unter anderem freiwillige Vereinbarungen, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens nicht erreicht werden konnten, und wenn durch andere Mittel als eine unionsweite Zwangslizenz ein angemessener und rascher Zugang zu krisenrelevanten Erzeugnissen oder zu Verfahren, die für die Herstellung dieser Erzeugnisse erforderlich sind, die durch Rechte des geistigen Eigentums erfasst sind, nicht gewährleistet werden konnte, auf ein zusätzliches Instrument zurückzugreifen. Die Union und ihre Mitgliedstaaten richten ihre Anstrengungen darauf, ihre Krisenfestigkeit zu verbessern; daher bedarf es eines optimalen Systems zur Erteilung von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement, in dessen Rahmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang genutzt werden und die Mitgliedstaaten einander in Krisen Unterstützung leisten können.
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