ErwGr. 38

REG_2025_2649 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen

Artikel 83 der Verordnung (EU) 2021/2115 enthält die Vorschriften für die Berechnung und Anwendung vereinfachter Kostenoptionen. Um die Durchführung von Investitionen und anderen Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu vereinfachen und zu fördern und die Nutzung vereinfachter Kostenoptionen zu verstärken, sollte es möglich sein, die in der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegten Berechnungsmethoden anzuwenden, ohne dass weitere Begründungen vorgelegt werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2025

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