ErwGr. 59

REG_2025_2649 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen

Gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2116 können die Mitgliedstaaten Vorschusszahlungen in Höhe von bis zu 50 % für Interventionen in Form von Direktzahlungen sowie für die Maßnahmen gemäß Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 und Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 229/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (13) sowie Vorschusszahlungen in Höhe von bis zu 75 % für flächen- und tierbezogene Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 leisten. Gemäß Artikel 44 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/2116 erlässt die Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats, soweit angemessen, in Notfällen Durchführungsrechtsakte zur Abweichung von Artikel 44 Absatz 2 der genannten Verordnung, so weit und so lange, wie dies unbedingt notwendig ist. Für jedes Jahr des laufenden Programmplanungszeitraums, d. h. die Jahre 2023, 2024 und 2025 haben die Mitgliedstaaten Ausnahmen von Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2116 beantragt, um einen höheren Vorschusszahlungssatz zu ermöglichen. Die Gründe für diese Ausnahmeregelungen waren breit gefächert, darunter militärische Konflikte in Europa und im Nahen Osten, widrige Witterungsbedingungen und außergewöhnliche Klimaereignisse sowie unvorhergesehene Erhöhungen der Betriebsmittelpreise und der Inflation für Landwirte in Verbindung mit relativ niedrigen Preisen für landwirtschaftliche Rohstoffe. Da es unwahrscheinlich ist, dass diese zusätzlichen Belastungen in den Jahren 2026 oder 2027 wegfallen, ist es aus Gründen der Vereinfachung angezeigt, die in der Verordnung (EU) 2021/2116 festgelegten Höchstsätze für Vorschusszahlungen dauerhaft zu ändern, damit für den Rest des laufenden Programmplanungszeitraums der höhere Satz gezahlt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 59 REG_2025_2649 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 59 REG_2025_2649 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.