ErwGr. 71

REG_2025_2649 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen

Der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Kontrollen der Anforderungen für den GLÖZ-Standard 7 gemäß der Verordnung (EU) 2021/2116 kann für kleinere Landwirte und nationale Verwaltungen unverhältnismäßig hoch sein. Daher sollte der Aufwand für kleinere Landwirte und nationale Verwaltungen im Zusammenhang mit den in der Verordnung (EU) 2021/2116 vorgesehenen Kontrollen in Bezug auf den GLÖZ-Standard 7 verringert werden. Landwirte mit einer angegebenen landwirtschaftlichen Fläche, die 30 Hektar nicht überschreitet, sollten von den Kontrollen hinsichtlich der Anforderungen des GLÖZ-Standards 7 ausgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2025

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