ErwGr. 72

REG_2025_2649 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen

Da die von kleineren Landwirten bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche, die den Anforderungen des GLÖZ-Standard 7 unterliegt, begrenzt ist und die Verhängung von Sanktionen zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten führen könnte, sollten kleinere Landwirte, die von den Kontrollen der Konditionalität in Bezug auf den GLÖZ-Standard 7 ausgenommen sind, auch von der Verhängung von Verwaltungssanktionen wegen Nichteinhaltung der Anforderungen des GLÖZ-Standard 7 ausgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.12.2025

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