ErwGr. 2

REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)

Die Tragweite, die Häufigkeit und die Auswirkungen von Cybersicherheitsvorfällen, einschließlich Angriffe auf die Lieferkette für die Zwecke von Cyberspionage, Ransomware oder Störungen, nehmen sowohl auf Unionsebene als auch weltweit zu. Sie stellen eine große Bedrohung für das Funktionieren von Netz- und Informationssystemen dar. Angesichts der sich wandelnden Bedrohungslandschaft ist wegen der Gefahr von potenziellen Cybersicherheitsvorfällen großen Ausmaßes, die erhebliche Störungen oder Schäden an kritischer Infrastruktur verursachen, eine erhöhte Abwehrbereitschaft des Cybersicherheitsrahmens der Union erforderlich. Diese Bedrohung geht über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hinaus und wird angesichts der Vielzahl der Akteure, die an den derzeitigen geopolitischen Spannungen beteiligt sind, wahrscheinlich andauern. Solche Sicherheitsvorfälle können die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen beeinträchtigen, da sich Cyberangriffe häufig gegen lokale, regionale oder nationale öffentliche Dienste und Infrastruktur richten, wobei lokale Behörden, auch aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen, besonders anfällig sind. Ferner können sie — auch in Sektoren mit hoher Kritikalität oder sonstigen kritischen Sektoren — die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten beeinträchtigen, erhebliche finanzielle Verluste verursachen, das Vertrauen der Nutzer untergraben und der Wirtschaft und den demokratischen Systemen der Union schweren Schaden zufügen und könnten sogar gesundheitliche oder lebensbedrohliche Folgen haben. Darüber hinaus sind Cybersicherheitsvorfälle unvorhersehbar, da sie oft schnell auftreten und sich fortentwickeln und nicht auf ein bestimmtes geografisches Gebiet beschränkt sind, sondern sich gleichzeitig in vielen Ländern ereignen oder sich rasch in anderen Ländern ausbreiten. Es bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Sektor, Privatsektor, Hochschulen, Zivilgesellschaft und Medien.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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