ErwGr. 5

REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)

Die zunehmenden Cybersicherheitsrisiken und eine insgesamt komplexe Bedrohungslandschaft mit der eindeutigen Gefahr einer raschen Ausbreitung von Sicherheitsvorfällen von einem Mitgliedstaat auf einen anderen sowie von Drittländern in die Union erfordern eine Stärkung der Solidarität auf Unionsebene, um die Erkennung von Cyberdrohungen und Sicherheitsvorfällen, die diesbezügliche Vorsorge und Reaktion sowie die anschließende Wiederherstellung zu verbessern, insbesondere durch eine Stärkung der Fähigkeiten vorhandener Strukturen. Darüber hinaus wurde die Kommission in den Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Mai 2022 über die Einrichtung einer Cyberabwehr der Europäischen Union, aufgefordert, einen Vorschlag für einen neuen Notfallfonds für Cybersicherheit vorzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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