ErwGr. 32

REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)

Die im Rahmen dieser Verordnung geleistete Hilfe sollte die von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen unterstützen und ergänzen. Dazu sollte für eine enge Zusammenarbeit und Konsultation zwischen der Kommission, der ENISA, den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls dem ECCC gesorgt werden. Wenn Mitgliedstaaten Unterstützung im Rahmen des Cybernotfallmechanismus beantragen, sollten sie einschlägige Informationen bereitstellen, die den Unterstützungsbedarf begründen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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