REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)
Im Rahmen der Maßnahmen in Bezug auf die Abwehrbereitschaft sollten — unter anderem durch Übungs- und Schulungsmaßnahmen — koordinierte Tests und eine koordinierte Bewertung der Cybersicherheit von in Sektoren mit hoher Kritikalität tätigen Einrichtungen gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 unterstützt werden, um einen kohärenten Ansatz zu fördern und die Sicherheit in der gesamten Union und ihrem Binnenmarkt zu erhöhen. Dazu sollte die Kommission nach Konsultation der ENISA, der NIS-Kooperationsgruppe und des EU-CyCLONe regelmäßig einschlägige Sektoren oder Teilsektoren festlegen, die für eine finanzielle Unterstützung für koordinierte Tests der Abwehrbereitschaft auf Unionsebene in Betracht kommen sollten. Die Sektoren oder Teilsektoren sollten aus den in Anhang I der Richtlinie (EU) 2022/2555 aufgeführten Sektoren mit hoher Kritikalität ausgewählt werden. Die koordinierten Tests der Abwehrbereitschaft sollten auf gemeinsamen Risikoszenarien und -methodiken beruhen. Bei der Auswahl der Sektoren und der Entwicklung von Risikoszenarien sollten einschlägige unionsweite Risikobewertungen und -szenarien — einschließlich der Notwendigkeit, Doppelarbeit zu vermeiden — berücksichtigt werden, beispielsweise die in den Schlussfolgerungen des Rates zur Entwicklung der Cyberabwehr der Europäischen Union geforderten Risikobewertungen und -szenarien durch die Kommission, den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) und die NIS-Kooperationsgruppe in Abstimmung mit den einschlägigen zivilen und militärischen Einrichtungen und Agenturen sowie bestehenden Netzwerken, einschließlich des EU-CyCLONe, sowie die Risikobewertung von Kommunikationsnetzen und -infrastruktur, die im gemeinsamen Ministeraufruf von Nevers gefordert und von der NIS-Kooperationsgruppe mit Unterstützung der Kommission und der ENISA und in Zusammenarbeit mit dem durch die Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (18) durchgeführt wird, die gemäß Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2022/2555 auf Unionsebene durchzuführenden koordinierten Risikobewertungen in Bezug auf die Sicherheit von kritischen Lieferketten und das Testen der digitalen operationalen Resilienz gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates (19). Bei der Auswahl der Sektoren sollte auch der Empfehlung des Rates für eine unionsweite koordinierte Vorgehensweise zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastruktur Rechnung getragen werden.
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