ErwGr. 37

REG_2025_38 · über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)

Über den Cybernotfallmechanismus sollte auch Unterstützung für Maßnahmen zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle bereitgestellt werden, um die Auswirkungen von schwerwiegenden Cybersicherheitsvorfällen, Cybersicherheitsvorfällen großen Ausmaßes und einem Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes gleichwertige Sicherheitsvorfälle abzumildern, die anfängliche Wiederherstellung zu unterstützen oder die Funktionsfähigkeit wesentlicher Dienste wiederherzustellen. Gegebenenfalls sollte er das UCPM ergänzen, um einen umfassenden Ansatz für die Bewältigung der Folgen von Sicherheitsvorfällen für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.01.2025

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