ErwGr. 19

REG_2025_392 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 wird eine Ausnahmeregelung eingeführt, mit der die Freigabe von Geldern ermöglicht wird, die aufgrund der Beteiligung einer benannten zwischengeschalteten Bank an ihrem Transfer eingefroren wurden, sofern der Transfer zwischen zwei nicht benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen und unter Verwendung von Konten bei nicht benannten Kreditinstituten erfolgt. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 wird auch eine Ausnahmeregelung eingeführt, mit der die Freigabe von Geldern ermöglicht wird, die aufgrund der Beteiligung einer in der Liste aufgeführten emittierenden Bank eingefroren wurden, sofern der Transfer zwischen zwei nicht benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erfolgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.02.2025

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