ErwGr. 20

REG_2025_395 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Russland erzielt erhebliche Einnahmen aus dem Verkauf und der Beförderung von Erdöl. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird ein Verbot der vorübergehenden Verwahrung von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen in der Union eingeführt, unabhängig vom Kaufpreis des Öls und vom endgültigen Bestimmungsort dieser Erzeugnisse. Ein solches Verbot wird zusätzliche Kosten für die Beförderung von russischem Öl verursachen und damit die Einnahmen Russlands verringern. Dieses Verbot berührt nicht den Geltungsbereich anderer Einfuhrverbote gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, da die vorübergehende Verwahrung gemäß Artikel 5 Nummer 17 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) und die Überführung in das Freizonenverfahren gemäß Artikel 245 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 für Güter, die Einfuhrverboten unterliegen, nicht zulässig ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.03.2025

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