ErwGr. 22

REG_2025_395 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen so gering wie möglich zu halten, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 das Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im Gebiet der Union, einschließlich zu Zwecken der Durchfuhr, durch Unternehmen geändert, die sich zu mindestens 25 % im Eigentum einer russischen natürlichen oder juristischen Person befinden. Organisationen, die vor dem 8. April 2022 in der Union niedergelassen und bereits als Kraftverkehrsunternehmen tätig waren, sollte es verboten sein, Änderungen an ihrer Kapitalstruktur vorzunehmen, durch die sich der prozentuale Eigentumsanteil einer russischen natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung erhöhen würde, es sei denn, dieser prozentuale Eigentumsanteil bleibt nach dieser Änderung unter 25 %.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.03.2025

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