ErwGr. 25

REG_2025_395 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Der Beschluss (GASP) 2025/394 schreibt vor, dass Einfuhren von Rohdiamanten von einem Zertifikat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates (6) begleitet sein müssen, in dem das Ursprungsland oder die Ursprungsländer der Diamantenschürfung eindeutig angegeben sind. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird außerdem das Datum des Inkrafttretens der Anforderung verschoben, dass für die Einfuhr polierter Diamanten auf der Rückverfolgbarkeit beruhende Nachweise vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus wird die Lösung von Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit dem Rückverfolgungssystem eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den G7-Ländern und Drittländern erfordern. Um die Umsetzung dieser Maßnahmen und die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den G7-Ländern und Drittländern weiter zu erleichtern, sollte die Einhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den G7-Partnern bei Maßnahmen im Bereich der Diamanten weiterhin überwacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.03.2025

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