ErwGr. 4

REG_2025_398 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation

Mit dem Beschluss (GASP) 2025/396 wird mit bestimmten Ausnahmen die Lieferung von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten in die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Ukraine in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja (im Folgenden „nicht von der Regierung kontrollierte Gebiete“) verboten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.02.2025

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