ErwGr. 6

REG_2025_398 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation

Mit dem Beschluss (GASP) 2025/396 werden Verbote für die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Buchführung, Steuerberatung, Unternehmens- und Public-Relations-Beratung, Bauwesen, Architektur, Ingenieurwesen, Rechtsberatung, IT-Beratung, Markt- und Meinungsforschung, technische, physikalische und chemische Untersuchung sowie Werbung für die nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete verhängt. Ferner wird die Bereitstellung bestimmter Software für die Unternehmensführung und Software für Industriedesign und Fertigung sowie damit zusammenhängender Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse an die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete verboten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.02.2025

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