ErwGr. 115

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Um die Einhaltung der Verpflichtungen der Hersteller und der Organisationen für Herstellerverantwortung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von Abfällen, die im Zusammenhang mit ihren Produkten entstehen, zu überwachen und zu überprüfen, müssen die Mitgliedstaaten eine oder mehrere zuständige Behörden benennen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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