ErwGr. 116

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Zur Sicherstellung einer besseren, zügigeren und einheitlicheren Umsetzung der Abfallvermeidungs- und Recyclingziele durch die Mitgliedstaaten und zur frühzeitigen Erkennung von Durchführungsproblemen sollte das System von Frühwarnberichten aufrechterhalten werden, damit Schwächen erkannt und bereits vor Ablauf der Fristen für die Erfüllung der Zielvorgaben Abhilfemaßnahmen getroffen werden können. Bei der Erweiterung dieses Systems, das im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG zur Verwirklichung der Recyclingziele herangezogen wurde, sollten auch Zielvorgaben für die Verringerung von Verpackungsabfällen einbezogen werden, die von den Mitgliedstaaten bis 2030, 2035 und 2040 erreicht werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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