ErwGr. 119

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Abfallvermeidung ist der effizienteste Weg, um die Ressourceneffizienz zu verbessern und die Umweltauswirkungen von Abfällen zu verringern. Daher ist es wichtig, dass die Wirtschaftsakteure geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Abfallaufkommen zu verringern, indem übermäßige Verpackungen und die Verwendung bestimmter Verpackungsformate vermieden, die Lebensdauer von Verpackungen verlängert und Produkte oder Verkaufsstrategien so umgestaltet werden, dass keine oder weniger Verpackungen erforderlich sind, beispielsweise durch den Verkauf in loser Form, und indem von Einwegverpackungen auf wiederverwendbare Verpackungen umgestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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