ErwGr. 126

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Die Anforderungen für die Registrierung der Hersteller sollten in der gesamten Union so weit wie möglich harmonisiert werden, um die Registrierung zu erleichtern, insbesondere da die Hersteller Verpackungen in verschiedenen Mitgliedstaaten bereitstellen. Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der Registrierungsanforderungen zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um das Format für die Registrierung im Register und die Berichterstattung an das Register festzulegen und die Granularität der bereitzustellenden Daten sowie die Verpackungsarten und Materialkategorien zu bestimmen, auf die sich die übermittelten Informationen beziehen sollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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