ErwGr. 125

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Um zu überwachen, ob die Hersteller ihren finanziellen und organisatorischen Verpflichtungen dahin gehend nachkommen, die Abfallbewirtschaftung der Verpackungen bzw. verpackten Produkte sicherzustellen, die sie erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereitstellen bzw. auspacken, ohne Endabnehmer zu sein, ist es erforderlich, dass die zuständige Behörde in jedem Mitgliedstaat ein Herstellerregister erstellt und verwaltet, in dem sich die Hersteller verpflichtend registrieren müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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