ErwGr. 156

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Bei der Festlegung der Methode für die Berechnung und Überprüfung des Prozentsatzes an Rezyklatanteil sollte die Kommission die verfügbaren Recyclingtechnologien unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Leistung und Umweltverträglichkeit bewerten, einschließlich der Qualität des Outputs, der Verfügbarkeit der Abfälle, des Energiebedarfs und der Treibhausgasemissionen sowie anderer relevanter Umweltauswirkungen. Die Kommission sollte auch das Potenzial solcher Technologien für die Verwendung als irreführende Behauptungen zum Umweltschutz berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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