ErwGr. 158

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Die Mitgliedstaaten sollten das Recht haben, das Recycling von Metallen, die nach der Abfallverbrennung getrennt werden, im Verhältnis zum Anteil der verbrannten Verpackungsabfälle zu berücksichtigen, sofern die recycelten Metalle bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1004 der Kommission (41) festgelegt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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