REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG
Hersteller und Organisationen für Herstellerverantwortung sollten aktiv daran mitwirken, die Endabnehmer, insbesondere Verbraucher, über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen zu informieren. Diese Informationen sollten die Verfügbarkeit von Wiederverwendungsmöglichkeiten der Verpackungen, die Bedeutung der Etiketten auf Verpackungen und andere Hinweise in Bezug auf die Entsorgung von Verpackungsabfällen umfassen. Hersteller und Organisationen für Herstellerverantwortung sollten die Verbraucher auch darüber informieren, dass als kompostierbar gekennzeichnete Verpackungen nur unter kontrollierten industriellen Bedingungen in Anlagen zur Behandlung von Bioabfällen kompostierbar und nicht für die Eigenkompostierung geeignet sind. Verpackungen sollten nicht achtlos in der Umwelt entsorgt werden. Die Hersteller sollten auch darauf hinweisen, dass die Endabnehmer eine wichtige Rolle dabei spielen, eine umweltverträgliche Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen sicherzustellen. Für die Offenlegung von Informationen an alle Endabnehmer sowie für die Berichterstattung über Verpackungen sollten moderne Informationstechnologien genutzt werden. Die Informationen sollten entweder auf klassischem Wege über Plakate innen und außen und Social-Media-Kampagnen oder durch innovativere Mittel wie den elektronischen Zugang zu Websites über einen auf der Verpackung angebrachten QR-Code bereitgestellt werden.
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