ErwGr. 164

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Um die Methode für die Bewertung von „in großem Maßstab recycelt“ festzulegen, sollten die Mitgliedstaaten auch jährlich Daten über die Masse an recycelten Verpackungsabfällen nach Verpackungskategorie und die Massen der erstmals im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats bereitgestellten Verpackungen oder der vom Hersteller ausgepackten Verpackungen, ohne dass dieser Endabnehmer war, nach Verpackungskategorie übermitteln. Die Kommission sollte diese Daten aggregieren und sie veröffentlichen, um die jährliche Entwicklung der in großem Maßstab recycelten Verpackungsabfälle zu überwachen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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