ErwGr. 165

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission auf elektronischem Wege Daten übermitteln und ihr einen Bericht über die Qualitätskontrolle vorlegen. Darüber hinaus sollte den Daten zu den Recyclingzielen ein Bericht beigefügt werden, in dem die Maßnahmen beschrieben werden, die ergriffen wurden, um ein wirksames System für die Qualitätskontrolle und Rückverfolgbarkeit von Verpackungsabfällen einzurichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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