ErwGr. 176

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der Vernetzung der Kommunikation zwischen den Marktüberwachungsbehörden und den Zollbehörden zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die Verfahrensvorschriften und die Einzelheiten der Durchführungsmodalitäten, einschließlich der Funktionen, der Datenelemente und der Datenverarbeitung, sowie die Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Vertraulichkeit und die Aufsicht über diese Vernetzung festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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