ErwGr. 57

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Die Kommission sollte gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Liste der Verpackungen, die kompostierbar sein dürfen, vorlegen, wenn dies aufgrund technologischer und rechtlicher Entwicklungen, die sich auf die Entsorgung kompostierbarer Kunststoffe auswirken, gerechtfertigt und angemessen ist und wenn aufgrund der besonderen Bedingungen sichergestellt ist, dass die Verwendung solcher Materialien der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zugutekommt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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