ErwGr. 7

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

In seinen am 11. Dezember 2020 angenommenen Schlussfolgerungen mit dem Titel „Den Aufbau kreislauffähig und grün gestalten“ betonte der Rat, dass bei der Überarbeitung der Richtlinie 94/62/EG die Bestimmungen aktualisiert und konkretere, wirksamere und leichter umsetzbare Bestimmungen festgelegt werden sollten, um nachhaltige Verpackungen im Binnenmarkt zu fördern und die Komplexität von Verpackungen zu minimieren und so wirtschaftlich machbare Lösungen zu fördern und die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern sowie besorgniserregende Stoffe in Verpackungsmaterialien, insbesondere in Materialien von Lebensmittelverpackungen, auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Der Rat betonte ferner, dass im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie 94/62/EG auch die Kennzeichnung von Verpackungen auf leicht verständliche Weise vorgesehen werden sollte, um die Verbraucher über die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und darüber, wo Verpackungsabfälle entsorgt werden sollten, um das Recycling zu erleichtern, zu informieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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