ErwGr. 8

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

In seiner Entschließung vom 10. Februar 2021 zu dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (6) bekräftigte das Europäische Parlament das Ziel, alle Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich tragfähige Weise wiederverwendbar oder recyclingfähig zu machen, und forderte die Kommission auf, einen Gesetzgebungsvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 94/62/EG vorzulegen, der Maßnahmen und Ziele zur Abfallreduzierung sowie ehrgeizige grundlegende Anforderungen enthält, um übermäßige Verpackungen — auch im elektronischen Handel — zu verringern, die Recyclingfähigkeit zu verbessern, die Komplexität von Verpackungen so gering wie möglich zu halten, den Rezyklatanteil zu erhöhen, die Verwendung gefährlicher und schädlicher Stoffe schrittweise einzustellen und die Wiederverwendung zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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