ErwGr. 36

REG_2025_41 · über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll)

Um die Gefahr einer Umlenkung zu vermeiden und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, müssen verdächtige Sachverhalte untersucht werden; bei Vorliegen verdächtiger Sachverhalte sollten die Mitgliedstaaten eine Bestätigung des Eingangs durch die Behörden des Bestimmungsdrittlands verlangen. Wenn eine solche Eingangsbestätigung, gleich aus welchem Grund, nicht erlangt werden kann, sollte diese Information für eine spätere Verwendung im elektronischen Lizenzierungssystem erfasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2025

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