ErwGr. 13

REG_2025_535 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau

Die Unterstützung im Rahmen der Fazilität sollte zur Erreichung allgemeiner und spezifischer Ziele auf der Grundlage vorab festgelegter Kriterien und klarer Auszahlungsbedingungen gewährt werden. Diese allgemeinen und spezifischen Ziele sollten sich gegenseitig verstärken. Durch die Fazilität sollte zum Erweiterungsprozess beigetragen werden, indem sie die Angleichung an die Werte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen, Strategien und Verfahren der Union („Besitzstand“) im Hinblick auf die Mitgliedschaft beschleunigt; dadurch sollten die schrittweise Integration Moldaus in den Binnenmarkt der Union sowie die sozioökonomische Konvergenz des Landes mit der Union beschleunigt werden. Die Fazilität sollte auch gutnachbarliche Beziehungen fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.03.2025

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