ErwGr. 5

REG_2025_652 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission hinsichtlich der Verwendung von durch Fermentation unter Verwendung von Yarrowia lipolytica hergestellten Steviolglycosiden

Im September 2021 ging ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für die Gruppe der Steviolglycoside (E 960a-960d) durch Aufnahme einer neuen Methode zur Herstellung von Steviolglycosiden ein, und zwar von aus Fermentation durch Yarrowia lipolytica hergestelltem Rebaudiosid M. Rebaudiosid M aus Fermentation durch Yarrowia lipolytica besteht zu mindestens 95 % aus Rebaudiosid M, D, A und B und wird durch Fermentation einer Einfachzuckerquelle unter Verwendung des genetisch veränderten Stamms VRM von Yarrowia lipolytica gewonnen. Es soll unter den gleichen Bedingungen verwendet werden, wie sie bereits für die Gruppe der Steviolglycoside (E 960a-960d) zugelassen wurden. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.04.2025

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