ErwGr. 9

REG_2025_652 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission hinsichtlich der Verwendung von durch Fermentation unter Verwendung von Yarrowia lipolytica hergestellten Steviolglycosiden

Da der Lebensmittelzusatzstoff „Steviolglycoside aus Fermentation“ (E 960b) zusammen mit Zusatzstoffen aus der Gruppe der Steviolglycoside (E 960a-960d) bei den Lebensmittelkategorien verwendet werden kann, in denen diese Zusatzstoffe derzeit zulässig sind, und zwar in den gleichen Höchstmengen wie diese, sollte er in Anhang II Teil C der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in die Gruppe der Steviolglycoside (E 960a-960d) aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.04.2025

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