ErwGr. 10

REG_2025_666 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi (E 466) und des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission hinsichtlich Spezifikationen für Cellulose (E 460), Methylcellulose (E 461), Ethylcellulose (E 462), Hydroxypropylcellulose (E 463), Hydroxypropylmethylcellulose (E 464), Ethylmethylcellulose (E 465), Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi (E 466), vernetzte Carboxymethylcellulose, modifizierter Cellulosegummi (E 468) und enzymatisch hydrolysierte Carboxymethylcellulose (E 469)

In Anbetracht der Neubewertung durch die Behörde ist es angezeigt, die Zulassung für Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi (E 466) in den Lebensmittelkategorien 13.1.5.1 und 13.1.5.2 zu widerrufen und sie aus Anhang III Teil 5 Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zu streichen, in dem Lebensmittelzusatzstoffe in Nährstoffen für die in Anhang II Teil E Nummer 13.1 der genannten Verordnung aufgeführten Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder aufgeführt sind. Es ist überdies angezeigt, die Spezifikationen für Cellulose (E 460), Methylcellulose (E 461), Ethylcellulose (E 462), Hydroxypropylcellulose (E 463), Hydroxypropylmethylcellulose (E 464), Ethylmethylcellulose (E 465), Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi (E 466), vernetzte Carboxymethylcellulose, modifizierten Cellulosegummi (E 468) und enzymatisch hydrolysierte Carboxymethylcellulose (E 469) im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 zu ändern. Insbesondere sollten die derzeitigen Höchstmengen für toxische Elemente gesenkt werden, um sicherzustellen, dass die Zusatzstoffe keine wesentliche Quelle der lebensmittelbedingten Exposition gegenüber diesen toxischen Elementen darstellen, wobei der Gehalt zu berücksichtigen ist, der sich derzeit durch Anwendung der guten Herstellungspraxis erreichen lässt. Außerdem sollte das Wort „Lösung“ durch „Dispersion“ ersetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.04.2025

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