ErwGr. 22

REG_2025_914 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten

Im Interesse der Transparenz und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit sollten die zuständigen Behörden, die einen Referenzwert als signifikant einstufen, die potenziellen Nutzungsbeschränkungen präzisieren, die eintreten, wenn der Administrator eines solchen Referenzwerts nicht zugelassen oder registriert ist bzw. die Übernahme- oder Anerkennungsanforderungen nicht erfüllt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.05.2025

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