ErwGr. 24

REG_2025_914 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten

Um die Transparenz bei der Verwendung von Referenzwerten in der Union zu erhöhen, werden Administratoren von Referenzwerten dazu aufgefordert, aber nicht verpflichtet, sich eine Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier — LEI) sowie für die von ihnen bereitgestellten Referenzwerte eine internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (International Securities Identification Number — ISIN) ausstellen zu lassen. Sobald die Administratoren die LEI oder die ISIN erhalten haben, sollte sie den jeweils zuständigen Behörden mitgeteilt und in das ESMA-Register aufgenommen werden. Wenn Referenzwert-Administratoren den zuständigen Behörden oder der ESMA diese Kennnummern mitgeteilt haben, sollte die ESMA sie in ihr Register aufnehmen. Um den Zugang zu den Kennnummern LEI und ISIN und ihre Nutzung zu fördern, wird von den für die Ausstellung zuständigen Stellen erwartet, dass die Ausstellung auf gerechte und nichtdiskriminierende Weise erfolgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.05.2025

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