Art. 14 – Aufhebung

REG_2025_941 · über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

(1)Die Verordnung (EG) Nr. 530/1999 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2026 und die Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 werden mit Wirkung vom 1. Januar 2027 aufgehoben; die in den genannten Verordnungen festgelegten Verpflichtungen bezüglich der Übermittlung von Daten und Metadaten einschließlich Qualitätsberichten im Hinblick auf Bezugszeiträume, die ganz oder teilweise vor diesem Tag liegen, bleiben hiervon unberührt.
(2)Bezugnahmen auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2025

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