ErwGr. 1

REG_2025_941 · über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Genaue, aktuelle, verlässliche und vergleichbare unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken in der Union sind für die Gestaltung, Durchführung und Bewertung der politischen Maßnahmen der Union erforderlich, insbesondere für die Maßnahmen, die den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die europäische Beschäftigungsstrategie, und Maßnahmen im Kontext der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte betreffen. Diese Statistiken sind auch im Kontext des Europäischen Semesters, des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte und des Aktionsplans für die Sozialwirtschaft relevant. Sie sind außerdem wichtig, damit die Union die ihr gemäß den Verträgen übertragenen Aufgaben erfüllen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2025

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