ErwGr. 2

REG_2025_941 · über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Für die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) und die Überwachung angemessener Mindestlöhne gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) sind korrekte Informationen über die Entwicklung der Arbeitskosten pro Stunde und das Lohnniveau, über die tarifvertragliche Abdeckung und über den Anteil der Arbeitnehmer, für die der gesetzliche Mindestlohn gilt, in allen Mitgliedstaaten erforderlich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2025

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