ErwGr. 27

REG_2025_941 · über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Diese Verordnung lässt die Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2016/679 (14) und (EU) 2018/1725 sowie der Richtlinie 2002/58/EG (15) des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt. Im Rahmen ihres jeweiligen Anwendungsbereichs gelten diese Verordnungen und diese Richtlinie für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Verordnung. Damit die gemäß Artikel 89 der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/1725 angenommenen Garantien sichergestellt sind, sollten für die Verarbeitung, den Austausch und die Archivierung personenbezogener Daten zu statistischen Zwecken im Rahmen der vorliegenden Verordnung vorzugsweise anonymisierte oder pseudonymisierte Daten verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2025

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