ErwGr. 4

REG_2025_964 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands

Diese zusätzlichen Maßnahmen verbieten Transaktionen mit materiellen Vermögenswerten, die von Russland ausgehenden destabilisierende Aktivitäten unterstützen, wie Schiffe, Luftfahrzeuge, Immobilien, Häfen, Flughäfen sowie physische Elemente digitaler Netze und von Kommunikationsnetzen. Diese materiellen Vermögenswerte können sowohl beweglicher als auch unbeweglicher Natur sein. Die materiellen Vermögenswerte sollten ausreichend identifizierbar sein, um die wirksame Umsetzung des Verbots zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2025

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