ErwGr. 1

REG_2025_974 · über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen

In der Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 der Kommission (2) sind Art und Umfang der Verpflichtungen aus den Artikeln 78 und 79 des Vertrags über die Europäische Atomgemeinschaft (im Folgenden „Vertrag“) definiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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