ErwGr. 17

REG_2026_1030 · über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten

Um zu vermeiden, dass auf dem Markt ungenaue Informationen zirkulieren, kann es erforderlich sein, die gemeinsame Methodik in Bezug auf die für Treibhausgasemissionen relevanten Parameter und Annahmen, die vor Erbringung eines Dienstes zur Berechnung der Treibhausgasemissionen verwendet werden, zu präzisieren. Gleiches gilt für andere relevante technische Parameter im Zusammenhang mit der Zuordnung von Treibhausgasemissionen oder der Aggregierung von Datenelementen, wenn die Verwendung dieser Parameter in der gemeinsamen Methodik nicht ausdrücklich klargestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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