ErwGr. 20

REG_2026_1030 · über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten

Für Sekundärdaten können die Treibhausgasemissionen eines Verkehrsdienstes anhand von Standardwerten oder modellierten Daten berechnet werden. Standardwerte sollten festgelegt und modellierte Daten sollten auf neutrale und objektive Weise auf der Grundlage vertrauenswürdiger Quellen und geeigneter Parameter entwickelt und aktualisiert werden. Datenbanken sollten keine Standardwerte enthalten, die zu einer strukturellen Unterbewertung der resultierenden Treibhausgasemissionen im Vergleich zu bekannten realen Werten vergleichbarer Dienste führen. In solchen Fällen sollten Datenbanken Dritter nach der technischen Qualitätsprüfung keine positive Bewertung erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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