ErwGr. 22

REG_2026_1030 · über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten

Bei der Festlegung der Treibhausgasemissionsintensität eines Verkehrsdienstes sind Treibhausgasemissionsfaktoren für Verkehrsenergieträger erforderlich, um zu Schätzwerten für die Treibhausgasemissionen zu gelangen, die die nach dem Well-to-Wheel-Ansatz verbrauchte Energiemenge widerspiegeln. Um die Vergleichbarkeit und Qualität der Eingabedaten zu gewährleisten, sollte daher eine zentrale Unionsdatenbank mit Standardwerten für Treibhausgasemissionsfaktoren (im Folgenden „zentrale Unionsdatenbank“) von Verkehrsenergieträgern eingerichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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