ErwGr. 2

REG_2026_1030 · über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten

Um die Daten über die Treibhausgasemissionen bestimmter Tätigkeiten von öffentlichen Stellen, Unternehmen und Verbrauchern zu quantifizieren, erfolgt in verschiedenen Wirtschaftssektoren, auch im Verkehrssektor, eine Erfassung der Treibhausgasemissionen. Bessere Informationen über die Emissionsleistung von Verkehrsdiensten sind ein mächtiges Instrument, um die richtigen Anreize für nachhaltigere Entscheidungen der Verkehrsnutzer zu schaffen, geschäftliche Entscheidungen der Verkehrsunternehmen, der Veranstalter von Verkehrsdiensten und der Betreiber von Verkehrsknotenpunkten zu beeinflussen sowie die Treibhausgasemissionen von Rechtsträgern, die öffentliche Aufträge ausführen, zu senken. Vergleichbare und zuverlässige Treibhausgasemissionsdaten sind die Grundvoraussetzung für die Schaffung der genannten Anreize und damit für die Schaffung von Anreizen für Verhaltensänderungen bei öffentliche Stellen, Unternehmen und Verbraucher, um zu den Zielen der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ für den Verkehrssektor sowie der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates („Europäisches Klimagesetz“) (4) beizutragen. Die vorliegende Verordnung stellt zusammen mit anderen Rechtsakten oder Initiativen der Union, einschließlich der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), eine der von der Union ergriffenen Maßnahmen für einen grünen Wandel dar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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