ErwGr. 3

REG_2026_1030 · über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten

Trotz des wachsenden Interesses der Akteure im Verkehrssektor werden die Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten nach wie vor nur in begrenztem Umfang erfasst. In den meisten Fällen erhalten die Verkehrsnutzer keine genauen Informationen über die Emissionsleistung von Verkehrsdiensten, und die Verkehrsunternehmen, die Veranstalter von Verkehrsdiensten und die Betreiber von Verkehrsknotenpunkten berechnen ihre Emissionen nicht und legen sie nicht offen. Insbesondere bei Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die die überwiegende Mehrheit der Unternehmen ausmachen, die auf dem Binnenmarkt Verkehrsdienste anbieten, erfolgt die Erfassung von Treibhausgasemissionen in einem unverhältnismäßig geringen Umfang. Tatsächlich sind KMU mit einem unverhältnismäßig höheren finanziellen und administrativen Aufwand konfrontiert, wenn sie sich dazu entscheiden, die Treibhausgasemissionen ihrer Verkehrsdienste zu berechnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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