ErwGr. 1

REG_2026_1046 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029

In der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) sind die CO2-Ziele für neue schwere Nutzfahrzeuge festgelegt. Diese Ziele sind ein wesentlicher Bestandteil des Unionsrahmens zur Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 und zur Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Klimaneutralität bis 2050.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.05.2026

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