ErwGr. 4

REG_2026_1046 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029

In den Berichtszeiträumen der Jahre 2025 bis 2029 sollten die Hersteller Emissionsgutschriften erlangen, wenn ihre spezifischen CO2-Emissionen unter dem spezifischen CO2-Emissionsreduktionsziel liegen, anstatt wenn sie unter der CO2-Emissionsreduktionskurve liegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.05.2026

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